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Pauschalreise Bedingungen für Die Kleinste Kreuzfahrt der Welt

Vertragsparter für die Kleinste Kreuzfahrt der Welt ist:

JK Consulting

Jan Frithjof Kramer

Westerladekop 121 b
21635 Jork

im Folgenden als urlaub-hamburg-altesland.de bezeichnet.

1.Abschluss des Pauschalreisevertrages, Verpflichtung des Kunden

1.1. Für alle Buchungswege gilt:a)Grundlage des Angebots von der Internetseite und der Buchung des Kunden sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen auf der Website www.urlaub-hamburg-altesland.de für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.

b)Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von urlaub-hamburg-altesland.de vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von urlaub-hamburg-altesland.de vor, an das urlaub-hamburg-altesland.de für die Dauer von 4 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit urlaub-hamburg-altesland.de bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Kunde innerhalb der Bindungsfrist urlaub-hamburg-altesland.de die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt.

c)Die von urlaub-hamburg-altesland.de gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.

d) Die Kleinste Kreuzfahrt der Welt wird aufgrund des großen Interesses von Medienvertretern begleitet. Dementsprechend kann es passieren, dass im Zuge redaktioneller Berichte Medienvertreter auch bildliche Aufnahmen von der Kreuzfahrt und Ihren Teilnehmern machen.

1.2.Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail, per SMS oder per Telefax erfolgt, gilt:

a)Solche Buchungen (außer mündliche und telefonische) sollen mit dem Buchungsformular von urlaub-hamburg-altesland.de erfolgen (bei E-Mails durch Übermittlung des ausgefüllten und unterzeichneten Buchungsformulars als Anhang). Mit der Buchung bietet der Kunde urlaub-hamburg-altesland.de den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An die Buchung ist der Kunde 5 Werktage gebunden.

b)Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung (Annahmeerklärung) durch urlaub-hamburg-altesland.de zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird urlaub-hamburg-altesland.de dem Kunden eine der den gesetzlichen Vorgaben zu deren Inhalt entsprechenden Reisebestätigung in Textform übermitteln, sofern der Reisende nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. (1) Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte.

c)Unterbreitet urlaub-hamburg-altesland.de, gegebenenfalls nach vorheriger Abstimmung mit dem Kunden über seine Wünsche, dem Kunden ein verbindliches und konkretes Angebot mit Leistungen, Preisen und Reisezeitraum, so kommt der Vertrag abweichend von den vorstehenden Bestimmungen dadurch zu Stande, dass der Kunde dieses Angebot ohne Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstigen Änderungen in der von urlaub-hamburg-altesland.de angegebenen Form und Frist annimmt. Indiesem Fall kommt der Vertrag mit Eingang der Annahmeerklärung des Kunden bei urlaub-hamburg-altesland.de zu Stande. Urlaub-hamburg-altesland.de wird den Kunden vom Eingang der Annahmeerklärung unterrichten. Die Rechtsverbindlichkeit des Vertrages ist jedoch unabhängig davon, ob dem Kunden diese Benachrichtigung zugeht.

1.3.Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet, App, Telemedien) gilt für den Vertragsabschluss:

a)Dem Kunden wird der Ablauf der elektronischen Buchung in der entsprechenden Anwendung von urlaub-hamburg-altesland.de erläutert.

b)Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Buchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.

c)Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben. Rechtlich maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Sprache.

d)Soweit der Vertragstext von urlaub-hamburg-altesland.de im Onlinebuchungssystem gespeichert wird, wird der Kunde darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.

e)Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig buchen“ bietet der Kunde urlaub-hamburg-altesland.de den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An dieses Vertragsangebot ist der Kunde 4 Werktage ab Absendung der elektronischen Erklärung gebunden.

f)Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.

g)Die Übermittlung der Buchung durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Pauschalreisevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. urlaub-hamburg-altesland.de ist vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsangebot des Kunden anzunehmen oder nicht.

h)Der Vertrag kommt durch den Zugang der Reisebestätigung von urlaub-hamburg-altesland.de beim Kunden zu Stande.

1.4.urlaub-hamburg-altesland.de weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziff. 5). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.

2.Bezahlung

2.1. urlaub-hamburg-altesland.de und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 50% des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 10 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 7 genannten Grund abgesagt werden kann. Bei Buchungen kürzer 5 Tage als vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig.

2.2.Soweit die Reiseleistungen keine Beförderung des Kunden von seinem Wohnort oder einem anderen Ausgangspunkt zum Ort der vertraglichen Leistungen und/oder zurück enthalten und im Einzelfall vereinbart ist, dass der gesamte Reisepreis ohne vorherige Anzahlung erst am Ende der Reise nach Erhalt aller Reiseleistungen zahlungsfällig ist, besteht keine Verpflichtung zur Insolvenzabsicherung und zur Übergabe eines Sicherungsscheins. Dies gilt auch, wenn eine Anzahlung und/oder Restzahlung vor Reiseende vereinbart wurde, urlaub-hamburg-altesland.de in der Buchungsbestätigung jedoch auf eine solche Anzahlung bzw. Vorauszahlung ausdrücklich verzichtet.

2.3. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl urlaub-hamburg-altesland.de zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist urlaub-hamburg-altesland.de berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5zu belasten.

3.Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn, die nicht den Reisepreis betreffen

3.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von urlaub-hamburg-altesland.de nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind urlaub-hamburg-altesland.de vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.

3.2. urlaub-hamburg-altesland.de ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. auch durch Email, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.

3.3. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von urlaub-hamburg-altesland.de gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von urlaub-hamburg-altesland.de gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.

3.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte urlaub-hamburg-altesland.de für die Durchführung der geänderten Reise bzw. einer eventuell angebotenen Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit zum gleichen Preis geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.

4.Preiserhöhung, Preissenkung

4.1. urlaub-hamburg-altesland.de behält sich nach Maßgabe der § 651f, 651g BGB und der nachfolgenden Regelungen vor, den im Pauschalreisevertrag vereinbarten Reisepreis zu erhöhen, soweit

a) eine Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger,

b)eine Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder

c)eine Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse

sich unmittelbar auf den Reisepreis auswirkt.

4.2.Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern urlaub-hamburg-altesland.de den Reisenden in Textform klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe zu unterrichtet und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilt.

4.3.Die Preiserhöhung berechnet sich wie folgt:

a)Bei Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen nach 4.1a) kann urlaub-hamburg-altesland.de den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:

 Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann urlaub-hamburg-altesland.de vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen.

 Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann urlaub-hamburg-altesland.de vom Kunden verlangen.

b)Bei Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben gem. 4.1b) kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.

c)Bei Erhöhung der Wechselkurse gem. 4.1c) kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für urlaub-hamburg-altesland.de verteuert hat

4.4.urlaub-hamburg-altesland.de ist verpflichtet, dem Kunden/Reisenden auf sein Verlangen hin eine Senkung des Reisepreises einzuräumen, wenn und soweit sich die in 4.1 a) -c) genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für urlaub-hamburg-altesland.de führt. Hat der Kunde/Reisende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von urlaub-hamburg-altesland.de zu erstatten. urlaub-hamburg-altesland.de darf jedoch von dem zu erstattenden Mehrbetrag die urlaub-hamburg-altesland.de tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. urlaub-hamburg-altesland.de hat dem Kunden /Reisenden auf dessen Verlangen nach-zuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.

4.5. Preiserhöhungen sind nur bis zum 20. Tag vor Reisebeginn eingehend beim Kunden zulässig.

4.6. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von urlaub-hamburg-altesland.de gleichzeitig mit Mitteilung der Preiserhöhung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von urlaub-hamburg-altesland.de gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.

5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/ Stornokosten

5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber urlaub-hamburg-altesland.de unter der vorstehend/nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären, falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären.

5.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert urlaub-hamburg-altesland.de den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann urlaub-hamburg-altesland.de eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von urlaub-hamburg-altesland.de unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.

5.3. urlaub-hamburg-altesland.de hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet:

  • Bei einem Rücktritt bis 30 Tage vor Mietbeginn werden 20 % des Buchungspreises berechnet.
  • Bei einem Rücktritt 17 – 30 Tage vor Mietbeginn werden 50 % des Buchungspreises berechnet.
  • Bei einem Rücktritt 0 – 16 Tage vor Mietbeginn werden 80 % des Buchungspreises berechnet.
  • Bei verspäteter Anreise und / oder vorzeitiger Abreise ist der komplette vereinbare Aufenthaltspreis zu entrichtet.

5.4. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, urlaub-hamburg-altesland.de nachzuweisen, dass urlaub-hamburg-altesland.de überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von urlaub-hamburg-altesland.de geforderte Entschädigungspauschale.

5.5. urlaub-hamburg-altesland.de behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit urlaub-hamburg-altesland.de nachweist, dass urlaub-hamburg-altesland.de wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist urlaub-hamburg-altesland.de verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

5.6. Ist urlaub-hamburg-altesland.de infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, hat er unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung zu leisten.

5.7. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 e BGB von urlaub-hamburg-altesland.de durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn Sie urlaub-hamburg-altesland.de 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.

5.8. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen.

6. Rücktritt wegen Nichterreichens der Teilnehmerzahl

6.1. urlaub-hamburg-altesland.de kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:

a)Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung von urlaub-hamburg-altesland.de beim Kunden muss in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung angegeben sein

b) urlaub-hamburg-altesland.de hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Reisebestätigung anzugeben

c) urlaub-hamburg-altesland.de ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.

d) Ein Rücktritt von urlaub-hamburg-altesland.de später als 2 Wochen vor Reisebeginn ist unzulässig.

6.2. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück, Ziffer 5.6. gilt entsprechend.

7. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

7.1.urlaub-hamburg-altesland.de kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung von urlaub-hamburg-altesland.de nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten von urlaub-hamburg-altesland.de beruht.

7.2. Kündigt urlaub-hamburg-altesland.de, so behält urlaub-hamburg-altesland.de den Anspruch auf den Reisepreis; urlaub-hamburg-altesland.de muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die urlaub-hamburg-altesland.de aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

8. Obliegenheiten des Kunden/ Reisenden

8.1. Reiseunterlagen

Der Kunde hat urlaub-hamburg-altesland.de oder seinen Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zu informieren, wenn er die notwendigen Reiseunterlagen (z.B. Bahnticket, Hotelgutschein) nicht innerhalb der von urlaub-hamburg-altesland.de mitgeteilten Frist erhält.

8.2. Mängelanzeige / Abhilfeverlangen

a) Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen.

b) Soweit urlaub-hamburg-altesland.de infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen

c) Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter von urlaub-hamburg-altesland.de vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter von urlaub-hamburg-altesland.de vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel an urlaub-hamburg-altesland.de unter der mitgeteilten Kontaktstelle von urlaub-hamburg-altesland.de zur Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit des Vertreters von urlaub-hamburg-altesland.de bzw. seiner Kontaktstelle vor Ort wird in der Reisebestätigung unterrichtet. Der Reisende kann jedoch die Mängelanzeige auch seinem Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen.

d) Der Vertreter von urlaub-hamburg-altesland.de ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.

8.3.Fristsetzung vor Kündigung

Will der Kunde/Reisende den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. (2) BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat er urlaub-hamburg-altesland.de zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von urlaub-hamburg-altesland.de verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.

8.4.Barrierefreiheit

Die Kreuzfahrt ist nicht barrierefrei und Urlaubsgäste sind darauf angewiesen sich eigenständig fortzubewegen. Speziell auf dem Schiff und beim An- und Ablegen müssen Treppen überwunden werden.
Die zur Verfügungstellung der Fahrräder setzt voraus, dass die Teilnehmer eigenständig in der Lage sind mit dem Fahrrad umzugehen und es Unfallfrei fortzubewegen. Die Teilnahme an der Fahrradtour sowie den Schiffstouren erfolgt auf eigene Gefahr.

9. Beschränkung der Haftung

9.1. Die vertragliche Haftung von urlaub-hamburg-altesland.de für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unberührt.

9.2. urlaub-hamburg-altesland.de haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von urlaub-hamburg-altesland.de sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt.

urlaub-hamburg-altesland.de haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von urlaub-hamburg-altesland.de ursächlich geworden ist.

10. Geltendmachung von Ansprüchen, Adressat

Ansprüche nach den § 651i Abs. (3) Nr. 2, 4-7 BGB hat der Kunde/Reisende gegenüber urlaub-hamburg-altesland.de geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermittler gebucht war. Eine Geltendmachung in Textform wird empfohlen.

11.Alternative Streitbeilegung, Rechtswahl und Gerichtsstand

11.1. urlaub-hamburg-altesland.de weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass urlaub-hamburg-altesland.de nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für urlaub-hamburg-altesland.de verpflichtend würde, informiert urlaub-hamburg-altesland.de die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. urlaub-hamburg-altesland.de weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.

11.2. Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden/Reisenden und urlaub-hamburg-altesland.de die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reisende können urlaub-hamburg-altesland.de ausschließlich an deren Sitz verklagen.

11.3. Für Klagen von urlaub-hamburg-altesland.de gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Pauschalreisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von urlaub-hamburg-altesland.de vereinbart.

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© Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt; Deutscher Tourismusverband e.V. und Noll & Hütten Rechtsanwälte, Stuttgart | München, 2017-2018

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Reiseveranstalter ist:
Urlaub-hamburg-altesland.de
Jan Frithjof Kramer
Mörkenstraße 38
22767 Hamburg

0173/8866517
jfkramer@gasthaus-zur-post-cranz.de

Stand dieser Fassung: November 2017